Entscheidungen zur Einführung Basisreglement

 

An der OF1 Übung vom 25.02.2014 haben alle Offiziere die Erfahrungen des Offiziers Weiterbildungskurses diskutiert und nachfolgend die Umsetzung der Neuerungen nach Basis Reglement in der rfwl definiert.

 

Folgende Themen wurden bearbeitet und verabschiedet:

1. Neuerungen Handhabung Tanklöschfahrzeug
2. ersatzloses Streichen der "Rettung steigunfähig"
3. Ausführung "Rettung steigfähig"

 


1. TLF in Aktion

 

Der eigentliche TLF in Aktion Befehl gibt es im neuen Reglement nicht mehr. Wir betrachten dies als sehr schlecht, da gerade der standard Aufbau dem Einsatzleiter Zeit für die Feststellung und Entscheidung gibt und des weiteren auf einer definierten Grundlage aufbauen kann.

 

  1. Der Ablauf "TLF in Aktion" nach GS95 wird in der rfwl weiter ausgebildet und verlangt.
  2. Die Reihenfolge ist nicht mehr zwingend einzuhalten, wie auch Truppbezeichnungen entfallen
  3. Folgende Elemente werden erstellt: Schnellangriff/40er Leitung, Zubringer, Teilstück
  4. Teilstücknummern werden beibehalten und durch Einsatzleiter vergeben
  5. Hydrantier auf dem Teilstück wird ebenfalls weiterhin eingesetzt
  6. Anschluss Druckleitungen an Teilstück von links nach rechts

 


2. Rettung steigunfähig

 

Nach Email vom AGV vom 24.02.2014 ist die Rettung steigunfähig (mit Schlitten) nur noch bis 2014 als Übergangslösung akzeptiert. Der Kdt. wird ab 2015 die Verantwortung der Rettung steigunfähig mittels Schlitten, aus versicherungstechnischen Gründen, nicht übernehmen.

 

Alle Offiziere akzeptieren den Entscheid auf Ende 2014 die Rettung steigunfähig zu streichen und die Ausbildung per sofort einzustellen.

 

An der Hauptübung 2014 soll eine der letzten Rettungen steigunfähig gezeigt werden. Aus diesem Grund wird nur noch der Schlitten auf dem TLF Scania mit allen Seilen an der MP geprüft. Alle anderen Schlitten werden eingezogen.

 

Als Alternative verbleibt uns als Ortsfeuerwehr GK3 nur die Autodrehleiter (ADL) zu alarmieren.

 

  1. Rettung steigunfähig nach Grundschule 95 wird nicht mehr ausgebildet
  2. bis Ende 2014 wird nur noch ein Schlitten inkl. Seilen auf TLF Scania belassen
  3. an der Materialprüfung im April 2014 werden alle anderen Schlitten aus dem Verkehr genommen.

 


3. Rettung steigfähig

Am OF WBK wurde uns die Rettung steigunfähig mit dem Fixpunkt an der Leiter, gem. Kantonalem Beiblatt, instruiert. Diese Ausführungsart soll an der nächsten Kaderübung und an den darauffolgenden Gesamtfeuerwehrübungen ausgebildet werden. Bezgl. Material wird ein Muster einer Achters beschafft, da so die Karabinerbremse nicht mehr notwendig ist.

 

  1. Auf die Kaderübung KA1 muss ein Muster eines Seilsackes mit Rettungsseil, Bandschlinge, Karabinerhaken und Achter bereitstehen.
  2. Die Rohrführergurte und Seile des Kaders werden an der KA1 und GE1 ersatzlos eingezogen.
  3. Zwei Rohrführergurte werden bis Ende 2014 auf dem TLF Scania verstaut
  4. Ende 2014 sollen alle AdF eine Badnschlinge, Karabiner und ev. einen Achter erhalten.
  5. Ziel soll sein, dass der Maschinist dem GF diesen Seilsack mit der Leiter ausgeben kann.
  6. Die Bandschlinge soll als Traghilfe des Seilsackes dienen.

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