Alarmübung erfolgreich verlaufen

Am Dienstagabend des 16.11.2010 fand um 18:55 Uhr eine Alarmübung der Regionalen Feuerwehr statt. Ziel der Übung war die Einsatzüberprüfung der gesamten Feuerwehr bezgl. Reaktionszeiten und der Organisation der ersten 20 Minuten.

Die Übung wurde erfüllt und die Regionale Feuerwehr hat die Leistungsnormen nach Richtlinien AGV bestanden.

Vielen Dank an alle Beteiligten und der Firma Kämpf Heinz Landmaschinen für das zur Verfügungstellen des Objektes.

Grundlage für die Durchführung von Alarmübungen bildet das Feuerwehrgesetz Art. 24d.

 

§ 24
Übungsdienst
1 Die Ausbildung in der Gemeinde obliegt dem Feuerwehrkommandanten und den Chargierten.
2 Die Feuerwehrkommission hat zu Beginn des Jahres einen Übungsplan aufzustellen. Jährlich sind mindestens folgende Übungen durchzuführen:

a) vier Instruktionsübungen mit der Mannschaft,
b) eine Hauptübung mit dem Korps, verbunden mit einer Inspektion der Geräte und der persönlichen Ausrüstung,
c) die für das Kader und die Spezialisten notwendigen Instruktionen,
d) periodische Alarmübungen nach Anordnung des Kommandanten,


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Vorbereitung Skizze inkl. Taktik
AL1 10.11.16 Ereignisskizze inkl. Taktik
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